Rechtsprechung
   BVerwG, 26.08.1971 - VIII C 25.69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,796
BVerwG, 26.08.1971 - VIII C 25.69 (https://dejure.org/1971,796)
BVerwG, Entscheidung vom 26.08.1971 - VIII C 25.69 (https://dejure.org/1971,796)
BVerwG, Entscheidung vom 26. August 1971 - VIII C 25.69 (https://dejure.org/1971,796)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,796) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Preisermäßigung eines Grundstücks - Veräußerung von Bauland zu herabgesetzten Preisen - Nachträgliche Preisherabsetzungen von Bauland - Preisbegünstigte Veräußerung von Liegenschaften des Landes Hessen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 38, 281
  • WM 1973, 86
  • DÖV 1972, 385
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 11.12.1964 - VII C 117.63

    Gewährung zinsverbilligter Kredite - Entscheidung einer abstrakten Rechtsfrage -

    Auszug aus BVerwG, 26.08.1971 - VIII C 25.69
    Daraus ist zu schließen, daß mit den "Richtlinien" nicht der Zweck verfolgt wurde, einer bestimmten Personengruppe das Recht auf Sondervergünstigungen einzuräumen, wie dies geschieht, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften aus Gründen des öffentlichen Interesses die Subventionierung von Personengruppen oder von deren Vorhaben vorsehen (vgl. BVerwGE 20, 101); auf die Frage, ob Subventionsregelungen einer gesetzlichen Grundlage bedürfen, kommt es somit hier nicht an.
  • VG Hannover, 15.01.2021 - 12 B 6417/20

    Grundstücksverkauf; Städtebaulicher Vertrag; Verwaltungsrechtsweg;

    Ausnahmen von dem Grundsatz einer rein privatrechtlichen Streitigkeit kommen nur dann in Betracht, wenn die öffentliche Hand eine gesetzliche öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur bevorzugten Berücksichtigung eines bestimmten Personenkreises zu beachten hat bzw. die Zuordnung des Rechtsgeschäfts oder einzelner seiner Teile zum Kreis des öffentlichen Rechts aus einer rechtlichen bzw. gesetzlichen Regelung folgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 6 B 10/07 -, juris Rn. 5, 15; BVerwG, Urteil vom 26. August 1971 - VIII C 25.69 -, juris Rn. 5 ff.; VG Hannover, Urteil vom 13. Mai 2015 - 1 A 6549/13 -, juris Rn. 23 ff.).

    Das ist typischerweise dann der Fall, wenn die Entscheidung über das "Ob" einer öffentlichen Leistung - etwa die Gewährung einer Subvention - durch Verwaltungsakt erfolgt, während deren Abwicklung - das "Wie" - mittels eines privatrechtlichen Vertrages durchgeführt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 6 B 10/07 -, juris, Rn. 15; BVerwG, Urteil vom 26. August 1971 - VIII C 25.69 -, juris Rn. 8-11; Bay. VGH, Beschluss vom 23. August 2004 - 4 CE 04.1778 -, juris Rn. 20).

    Schließlich ist es für die Abgrenzung von öffentlichem Recht und Privatrecht unerheblich, dass wegen der einschlägigen kommunalrechtlichen Organisationsvorschriften bei der Entscheidung über die Grundstücksverkäufe besondere kommunale Beschlussgremien eingeschaltet sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. August 1971 - VIII C 25.69 -, juris Rn. 7; OVG NRW, Beschluss vom 30. Juni 2000 - 21 E 472/00 -, juris Rn. 17; OVG RP, Beschluss vom 1. September 1992 - 7 E 11459/92 -, juris Rn. 12).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2000 - 21 E 472/00

    Auswahlentscheidung über Käufer eines gemeindeeigenen Grundstücks;

    Dem steht auch nicht die Entscheidung des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 1971 (BVerwGE 38, 281) entgegen.

    Denn in jener Entscheidung hatte das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass mit den seinerzeit maßgeblichen Veräußerungsrichtlinien gerade "nicht der Zweck verfolgt wurde, einer bestimmten Personengruppe das Recht auf Sondervergünstigungen einzuräumen, wie dies geschieht, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften aus Gründen des öffentlichen Interesses die Subventionierung von Personengruppen oder von deren Vorhaben vorsehen." (vgl. BVerwGE 38, 281, 284).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.1982 - 4 A 989/81
    Wolff-Bachof, Verwaltungsrecht III, 4. Aufl. 1978, § 154 Rdn. 25; Redeker/von Oertzen, VwGO , 7. Aufl. § 40 Rdn. 23; Badura, Wirtschaft und Verwaltung 1978, 137, 146; vgl. auch BVerwGE 38, 281, 283.

    BVerwGE 38, 281, 283 zum Eigentumserwerb; Wolff-Bachof, a.a.O., § 154 Rdn. 27.

  • VGH Bayern, 23.08.2004 - 4 CE 04.1778

    Gemeindliches Tagungszentrum; Gemeindliche Einrichtung; Widmung; Gastronomie;

    Ihre Heranziehung setzt vielmehr voraus, dass das erstrebte Verhalten des Trägers öffentlicher Verwaltung (z.B. eine Zulassung) als solches durch einen Rechtssatz (z.B. Art. 21 Abs. 1 GO), einen Rechtsakt (z.B. Widmung) oder Gewohnheitsrecht öffentlich-rechtlich geregelt ist (vgl. BVerwG, U.v. 26.8.1971 - VIII C 25.69, BVerwGE 38, 281/283; Kopp/Schenke, VwGO, § 40 Rdnr. 16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.1981 - 15 A 1329/77

    Verwaltungsrechtsweg; Zulässigkeit der Klage

    Denn insoweit liegt keine öffentlichrechtliche Streitigkeit i. S. von § 40 I 1 VwGO vor, weil sich die erstrebten Rechtsfolgen nicht nach öffentlichem Recht richten vgl. dazu u. a. BVerwGE 38, 281 [283]; Redeker-v.Oertzen, VwGO 6. Aufl. (1978), § 40 Erl.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht